Dienstag, 12. Mai 2015

    Richterin stellt den Kader vom Bundesligisten FSV Mainz 05 auf 

     
     
    Dass Mainz gerne mit Düsseldorf und Köln konkurriert ist bekannt. Nunmehr hat eine Mainzer Richterin entschieden, dass ein in die Jahre gekommener Mainzer Bundesliga-Torwart allein aus Altersgründen in seinem Arbeitsvertrag nicht befristet werden kann und stellte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis fest.

    Die Folge:

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat der Spieler u.U. sogar einen Anspruch auf Wiedereingliederung und Zurverfügungstellung seiner vertraglich vereinbarten Position. Notfalls könnte er künftig an jedem Freitag vor einem Bundesligaspiel per einstweiliger Verfügung seine Aufstellung einklagen. Und das bis zum 67. Lebensjahr.

    Wenn man sieht, wie derzeit zum Teil lustlos gekickt wird, dann ist die Entscheidung nachvollziehbar. Denn wer vermißt nicht die Duelle Franz Beckenbauer gegen Pele, Johann de Cruiff gegen Sepp Meier oder Rudi Völler gegen Frank Rijkaard.

    Und Rahn müste auch mal wieder schießen.

    Und da soll noch einer sagen, Frauen verstehen nichts vom Fussball.

    Die Entscheidung ist kein Karnevalssscherz, sondern am 19.03.2015 in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen.