Unberechtigte Geltendmachung von Forderungen durch Inkassobüro kann Schadensersatz begründen; §§ 280, 249 BGB
Unberechtigte Mahnungen können Inkassobüros teuer zu stehen kommen.
Auch wenn die Sach- und Rechtslage relativ einfach
gelagert ist, kann ein rechtsunkundiger Bürger einen Rechtsanwalt
beauftragen und die ihm dadurch enstandenen Rechtsanwaltskosten als
Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn er durch ein beauftragtes
Inkassobüro zur Zahlung einer unberechtigten Forderung aufgefordert
wird.
Denn das Schreiben eines Inkassobüros wirkt bedrohlich und hat
einschüchternden Charakter, insbesondere wenn die Einleitung des
Schreibens mit der Feststellung von persönlichen Nachteilen beginnt, die
Forderung als sofort fällig gestellt wird und gedroht wird, diese
Forderung mit allen Konsequenzen durchzusetzen.
Dann ist es nachvollziehbar, dass ein derart angeschriebener
Rechtsunkundiger Hemmungen hat, sich selber mit dem Inkassobüro
auseinanderzusetzen und diese einem Anwalt überlässt.
Die Entscheidung dürfte im Ergebnis richtig sein, denn die Einschüchterungen bei der Durchsetzung auch von unberechtigten Forderungen kann durch die negative Kostenfolge Einhalt geboten werden.