Dienstag, 3. Januar 2017

Abmahnung von Rechtsanwalt Tim Hoesmann 

aus Berlin unberechtigt

 

LG Essen, Urt.v. 24.08.2016; Az.: 41 O 41/16


Die Kanzlei  Hoesmann aus Berlin gehört zu den Vielfachabmahnern insbesondere bei Interverkäufen über die Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon. Doch nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. So wurde der von der Kanzlei Hoesmann vertretene Mandant Sven Fürstenberg (Kontaktlinsen) aus Berlin nach einer erfolgten Abmahnung durch unsere Kanzlei vergeblich aufgefordert, auf seine Rechte aus einer unberechtigten Abmahnung zu verzichten.

Da eine Verzichtserklärung nicht abgegeben wurde, wurde vor dem LG Essen eine negative Feststellungsklage eingereicht.

Mit Urteil vom 24.08.2016 entschied das LG Essen ( Az.: 41 O 41/16), gegen den von der Kanzlei Hoesmann vertretenen Sven Fürstenberg, da ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch mangels Absatzbehinderung und mangels Wiederholungsgefahr nicht bestand und gab der Feststellungsklage statt. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

Auch wenn viele Abmahnungen berechtigt sind, bedarf es doch in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zu Recht geltend gemacht wurde.


1 Kommentar:

  1. opodo hotline. Die Opodo.de ist ein Online-Reiseservice, der Reisen um die Welt für den besten Preis bietet.

    AntwortenLöschen