Sonntag, 30. September 2018


Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch gegen Rechtsanwalt auf Rechnungslegung vor Beendigung des Auftrags; §§ 666 BGB; 86 VVG

 

AG Bottrop, AZ: 8 C 32/18, 16.08.2018

 

Ein Rechtsanwalt kann der Rechtsschutzversicherung auch telefonische Auskunft erteilen.

Eine Endabrechnung muss der Rechtsanwalt der Rechtsschutzversicherung erst dann erteilen, wenn der Auftrag beendet ist. Die Beweislast für die Beendigung des Auftrages trägt die Rechtsschutzversicherung.

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